Nutzung der elektronischen Patientenakte seit 1. Oktober Pflicht

ePA Update

Infos & Tipps

Seit dem 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) gesetzlich verpflichtend. Wer die ePA nicht nutzt, riskiert Sanktionen, dabei kann mit der Erstbefüllung das Budget sogar aufgebessert werden. Mit der Zusatzpauschale für die Erstbefüllung der ePA können laut KVBW aktuell 11,03 € abgerechnet werden (GOP 01648 „Zusatzpauschale ePA-Erstbefüllung“ 2025: 11,03 €/ 89 Punkte).

 

Infopakete für die Praxis und Patient:innen können bei der gematik bestellt oder heruntergeladen werden https://shop.gematik.de/. Weitere Informationen und hilfreiche Unterlagen finden Sie unter: ePA für alle | gematik. Zudem stehen unterschiedliche Videos zu PVS-Systemen (z.B. CGM, Indamed/Medical Office, medatixx) bereit. Diese geben einen Einblick, wie die elektronische Patientenakte (ePA) in den Systemen genutzt wird. Im Mittelpunkt steht die praktische Umsetzung der Medikationsliste Mitschnitte Praxen | gematik

 

Erinnerung: Nehmen Sie doch an unserer 5-minütigen Umfrage teil Microsoft Forms

 

Quellen: Digital-Gesetz (DigiG) | BMG, https://www.kvbawue.de/praxis/unternehmen-praxis/it-online-dienste/telematikinfrastruktur-ti-e-health/elektronische-patientenakte-epa/