Rückwirkende Änderung
Obergrenze für Videosprechstunden angepasst
Die Obergrenze für die Abrechnung von Videosprechstunden sowohl für bekannte als auch für unbekannte Patienten wurde vereinheitlicht.
Hier sind die wichtigsten Neuerungen:
- Vereinheitlichung der Obergrenze: Bisher gab es unterschiedliche Regelungen für bekannte und unbekannte Patienten. Diese werden nun zusammengeführt, um eine einheitliche Obergrenze zu schaffen.
- Erhöhung der Abrechnungsobergrenze: Die maximale Anzahl der Videosprechstunden, die pro Quartal abgerechnet werden können, wird angehoben. Das soll mehr Flexibilität für Ärzte schaffen.
- Flexibilisierung bei der Nutzung: Die Änderungen sollen es ermöglichen, Videosprechstunden häufiger und einfacher abzurechnen, insbesondere in Zeiten erhöhter Nachfrage oder bei besonderen Umständen wie Pandemien.
Ziel: Die Reform soll die Telemedizin stärken, den Zugang zur Versorgung verbessern und gleichzeitig eine klare Regelung für die Abrechnung bieten.
Text erstellt mit OpenAI. (2023). ChatGPT (Version vom Oktober 2023). Abgerufen am [Datum], von https://chat.openai.com/
Weiterführende Links:
KBV - Hilfsmittel dürfen per Videosprechstunde verordnet werden und weitere Änderungen
Videosprechstunde: Obergrenze für bekannte und unbekannte Patienten wird vereinheitlicht