STIKO hat Richtlinien angepasst

Schutzimpfungen

Infos & Tipps

Der gemeinsame Bundesausschuss hat die Regelungen über die Schutzimpfungen aktualisiert. Diese sind am 13.05.2025 in Kraft getreten. Die STIKO verweist auf wesentliche inhaltliche Änderungen, siehe Tabelle:

Wesentliche inhaltliche Änderungen und Ergänzungen zu den Empfehlungen von 2024

  • RSV-Prophylaxe: Die STIKO empfiehlt für alle Neugeborenen und Säuglinge eine RSV-Prophylaxe mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Beyfortus) als Einmaldosis vor bzw. in ihrer 1. RSV-Saison. Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer 1. RSV-Saison erhalten. Neugeborene, die während der RSV•Saison (üblicherweise zwischen Oktober und März) geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt bekommen.
  • RSV-Impfung: Die STIKO empfiehlt allen Personen >=75 Jahre eine 1-malige Impfung gegen RSV. Außerdem wird Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren, die eine schwere Form einer Grunderkrankung haben und/oder die in einer Einrichtung der pflege leben, eine 1-malige RSV-lmpfung empfohlen. Zu den Grunderkrankungen gehören, schwere Formen von u. a. chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane, der Nieren oder des Herz-Kreislauf-Systems, chronischen neurologischen und neuromuskulären Erkrankungen, hämato-onkologischen Erkrankungen, Diabetes mellitus (mit Komplikationen) sowie einer schweren angeborenen oder erworbenen Immundefizienz. Die R SV-Impfung sollte möglichst im September/Anfang Oktober erfolgen, um bereits in der darauffolgenden RSV-Saison (Oktober-März) einen bestmöglichen Schutz zu bieten.
  • Influenza: Die WHO hat im September 2023 den Wechsel von quadrivalenten zu trivalenten Influenza-Impfstoffen ohne BI/Yamagata Linie empfohlen. Die STIKO hat ihre Influenza-Impfernpfehlung angepasst und empfiehlt die Verwendung von Influenza-Impfstoffen mit jeweils von der WHO empfohlener Antigenkombination.
  • Influenza: Zum Schutz vor der saisonalen Influenza empfiehlt die STIKO für Personen >=60 Jahre neben dem Influenza- Hochdosis-lmpfstoff den MF-59 adjuvantierten Influenza-Impfstoff, jeweils mit aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination zu verwenden.
  • Impfkalender Tabellen 1A und 1B: Für eine bessere Übersicht wird der Impfkalender künftig zweigeteilt im Hochformat abgebildet. In Tabelle 1A werden die Standardimmunisierungen für Säuglinge und Kleinkinder 4 Jahre dargestellt und in Tabelle 1B diejenigen für Kinder >=5 Jahre, Jugendliche und Erwachsene.

Quelle der Tabelle ist das Dokument "Tragende Gründe" abrufbar unter: https://www.g-ba.de/downloads/40-268-11325/2025-03-20_SI-RL_STIKO-Empfehlung-Januar-2025_TrG.pdf

Die neue Fassung der Richtlinie über die Schutzimpfungen finden Sie unter: