STIKO hat Richtlinien angepasst
Schutzimpfungen
Der gemeinsame Bundesausschuss hat die Regelungen über die Schutzimpfungen aktualisiert. Diese sind am 13.05.2025 in Kraft getreten. Die STIKO verweist auf wesentliche inhaltliche Änderungen, siehe Tabelle:
Wesentliche inhaltliche Änderungen und Ergänzungen zu den Empfehlungen von 2024
- RSV-Prophylaxe: Die STIKO empfiehlt für alle Neugeborenen und Säuglinge eine RSV-Prophylaxe mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Beyfortus) als Einmaldosis vor bzw. in ihrer 1. RSV-Saison. Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer 1. RSV-Saison erhalten. Neugeborene, die während der RSV•Saison (üblicherweise zwischen Oktober und März) geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt bekommen.
- RSV-Impfung: Die STIKO empfiehlt allen Personen >=75 Jahre eine 1-malige Impfung gegen RSV. Außerdem wird Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren, die eine schwere Form einer Grunderkrankung haben und/oder die in einer Einrichtung der pflege leben, eine 1-malige RSV-lmpfung empfohlen. Zu den Grunderkrankungen gehören, schwere Formen von u. a. chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane, der Nieren oder des Herz-Kreislauf-Systems, chronischen neurologischen und neuromuskulären Erkrankungen, hämato-onkologischen Erkrankungen, Diabetes mellitus (mit Komplikationen) sowie einer schweren angeborenen oder erworbenen Immundefizienz. Die R SV-Impfung sollte möglichst im September/Anfang Oktober erfolgen, um bereits in der darauffolgenden RSV-Saison (Oktober-März) einen bestmöglichen Schutz zu bieten.
- Influenza: Die WHO hat im September 2023 den Wechsel von quadrivalenten zu trivalenten Influenza-Impfstoffen ohne BI/Yamagata Linie empfohlen. Die STIKO hat ihre Influenza-Impfernpfehlung angepasst und empfiehlt die Verwendung von Influenza-Impfstoffen mit jeweils von der WHO empfohlener Antigenkombination.
- Influenza: Zum Schutz vor der saisonalen Influenza empfiehlt die STIKO für Personen >=60 Jahre neben dem Influenza- Hochdosis-lmpfstoff den MF-59 adjuvantierten Influenza-Impfstoff, jeweils mit aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination zu verwenden.
- Impfkalender Tabellen 1A und 1B: Für eine bessere Übersicht wird der Impfkalender künftig zweigeteilt im Hochformat abgebildet. In Tabelle 1A werden die Standardimmunisierungen für Säuglinge und Kleinkinder 4 Jahre dargestellt und in Tabelle 1B diejenigen für Kinder >=5 Jahre, Jugendliche und Erwachsene.
Quelle der Tabelle ist das Dokument "Tragende Gründe" abrufbar unter: https://www.g-ba.de/downloads/40-268-11325/2025-03-20_SI-RL_STIKO-Empfehlung-Januar-2025_TrG.pdf
Die neue Fassung der Richtlinie über die Schutzimpfungen finden Sie unter: